CareLit Fachartikel
Einstufung einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige als Heim
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 5 · S. 132 bis 134
Dokument
189760
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Streit steht die Höhe der Vergütungsansprüche des Berufsbetreuers eines schwerstpflegebedürftigen Bewohners einer betreuten Wohngemeinschaft, der dort von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen bezieht. Der Betreuer hat für die Zeit vom 11. 9. bis 10. 12. 2016 die Festsetzung seiner Vergütung in Höhe von 594 € beantragt. Bei der Berechnung ist er davon ausgegangen, dass der bemittelte Betroffene nicht in einem Heim lebt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Vormünderund Betreuervergütungsgesetzes VBVG).
Schlagworte
WOHNGEMEINSCHAFT
BETREUUNG
PFLEGEPERSONAL
ORGANISATION
ENTSCHEIDUNG
VERGÜTUNG
HÖHE
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
HAND
WOHNUNG
SICHERHEIT
ERNÄHRUNG
BERLIN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
Rechtsdepesche