CareLit Fachartikel
Juristische Gratwanderung
pflegen: palliativ, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 34 bis 35
Dokument
190108
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das HPG fördert, dass Menschen mit geistigen Behinderungen und kognitiven Einschränkungen selbst über ihr Lebensende bestimmen. Laut BGB können sie aber keine verbindlichen Patientenveifügungen verfassen. Doch die Vorausvetfügungen stoßen noch an andere rechtliche Grenzen.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
EINRICHTUNG
RECHT
PLANUNG
BEDARFSPLANUNG
LEBEN
Fördert
Geistigen
Behinderungen
Kognitiven
Einschränkungen
Selbst
Lebensende
Bestimmen
Keine
Verbindlichen