CareLit Fachartikel
Wann müssen werdende Mütter über die Alternative eines Kaiserschnitts aufgeklärt werden und wer muss ein Überschreiten der empfohlenen E-E-Zeit beweisen?
Uphoff, R.; Marschewski, P.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2019 · Heft 6 · S. 196 bis 198
Dokument
190153
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof beurteilte eine Geburt aus dem Jahr 2006, bei der sich die Mutter mit regelmäßiger Wehentätigkeit um 4.35 Uhr im Krankenhaus vorstellte. Nach einer vaginalen Untersuchung wurde eine Geburtseinleitung mit einem wehenfördernden Mittel abgesprochen. Wegen eines eingeengten GTGs ab 10.30 Uhr erhielt
Schlagworte
GEBURT
SCHNITTENTBINDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KAISERSCHNITT
KIND
ALTERNATIVE
MÜTTER
PANIK
BEHANDLUNGSFEHLER
VERZÖGERUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
RISIKO
PERSONEN
PATIENTEN
SICHERHEIT