CareLit Fachartikel

Wann müssen werdende Mütter über die Alternative eines Kaiserschnitts aufgeklärt werden und wer muss ein Überschreiten der empfohlenen E-E-Zeit beweisen?

Uphoff, R.; Marschewski, P.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2019 · Heft 6 · S. 196 bis 198

Dokument
190153
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Uphoff, R.; Marschewski, P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 38
Seiten
196 bis 198
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof beurteilte eine Geburt aus dem Jahr 2006, bei der sich die Mutter mit regelmäßiger Wehentätigkeit um 4.35 Uhr im Krankenhaus vorstellte. Nach einer vaginalen Untersuchung wurde eine Geburtseinleitung mit einem wehenfördernden Mittel abgesprochen. Wegen eines eingeengten GTGs ab 10.30 Uhr erhielt

Schlagworte

GEBURT SCHNITTENTBINDUNG BUNDESGERICHTSHOF KAISERSCHNITT KIND ALTERNATIVE MÜTTER PANIK BEHANDLUNGSFEHLER VERZÖGERUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT RISIKO PERSONEN PATIENTEN SICHERHEIT