Zur Frage der Urteils (un)fähigkeit
Rüegger, H.; · NovaCura, Bern · 2019 · Heft 5 · S. 59 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Muss tatsächlich angenommen werden, dass eine Patientin oder eine Patient im Hinblick auf eine anstehende Entscheidung nicht urteilsfähig und damit nicht mehr in der Lage ist, Verantwortung für ihr bzw. sein Handeln zu übernehmen, muss sie bzw. er vor sich selber geschützt werden. Das bedeutet, dass die für medizinische Interventionen notwendige informierte Zustimmung nicht mehr von der betroffenen Patientin bzw. dem betroffenen Patienten selbst eingeholt werden darf, sondern von einer Drittperson erfragt werden muss, die stellvertretend für die Patientin oder den Patienten, aber nach ihrem bzw. seinem mutmassli…