CareLit Fachartikel
Kein Schadensersatz für Lebenserhalt
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2019 · Heft 6 · S. 42 bis 43
Dokument
190632
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte haften nicht, wenn sie einen Patienten durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Ungeachtet einer möglichen Pflichtverletzung des Arztes verbiete es sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ERNÄHRUNG
BAUPLANUNG
INFUSIONSTHERAPIE
PATIENT
PATIENTENVERFÜGUNG
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
LEBEN
ES
MENSCHEN
ZEIT
DEMENZ
KOMMUNIKATION
FIEBER
GESUNDHEIT