CareLit Fachartikel

Kein Schadensersatz für Lebenserhalt

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2019 · Heft 6 · S. 42 bis 43

Dokument
190632
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 22
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Ärzte haften nicht, wenn sie einen Patienten durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Ungeachtet einer möglichen Pflichtverletzung des Arztes verbiete es sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ERNÄHRUNG BAUPLANUNG INFUSIONSTHERAPIE PATIENT PATIENTENVERFÜGUNG SCHADENSERSATZ PATIENTEN LEBEN ES MENSCHEN ZEIT DEMENZ KOMMUNIKATION FIEBER GESUNDHEIT