CareLit Fachartikel

Aufrechnung Pfändungsverbot Urlaubsentgelt Erhöhung der Arbeitszeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 372 bis 375

Dokument
190872
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
372 bis 375
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 394 Satz 1 BGB ist die Aufrechnung gegen eine Forderung nicht statthaft, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist. Wird mit einer Gegenforderung aufgerechnet, ist die Entscheidung, ob die Gegenforderung besteht oder nicht besteht, bis zur Höhe des Betrags, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft (§ 322 Abs. 2 ZPO) fähig. Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben. Es ist deshalb rechtsfehlerhaft, wenn ein Urteil die Zulässigkeit der Aufrechnung offenlässt (Rn. 17).

Schlagworte

ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG URLAUB URTEIL RECHT ARBEITSZEIT ARBEIT HÖHE ES BERATER BERUFE ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ZEIT ARBEITSLEISTUNG