CareLit Fachartikel
Aufrechnung Pfändungsverbot Urlaubsentgelt Erhöhung der Arbeitszeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 372 bis 375
Dokument
190872
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 394 Satz 1 BGB ist die Aufrechnung gegen eine Forderung nicht statthaft, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist. Wird mit einer Gegenforderung aufgerechnet, ist die Entscheidung, ob die Gegenforderung besteht oder nicht besteht, bis zur Höhe des Betrags, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft (§ 322 Abs. 2 ZPO) fähig. Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben. Es ist deshalb rechtsfehlerhaft, wenn ein Urteil die Zulässigkeit der Aufrechnung offenlässt (Rn. 17).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
URLAUB
URTEIL
RECHT
ARBEITSZEIT
ARBEIT
HÖHE
ES
BERATER
BERUFE
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG