CareLit Fachartikel

Antragsbefugnis des Personalrats

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 293 bis 295

Dokument
191187
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
293 bis 295
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

VwVfG geboten, der für einen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt unter anderem verlangt, dass dieser eine Unterschrift oder eine Namenswiedergabe enthält. Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten für das Personalvertretungsrecht weder unmittelbar noch entsprechend. Soweit die Personalvertretungsgesetze keine Regelungen über das Verfahren und die Folgen von Verfahrensmängeln enthalten, kann für das Mitbestimmungsverfahren lediglich auf die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze für das Handeln der öffentlichen Verwaltung zurückgegriffen werden, die dem Verwaltungsverfahrensgesetz…

Schlagworte

BERLIN PERSONALRAT TÄTIGKEIT ZUSAMMENARBEIT RECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS NAMEN ES WAHRNEHMUNG ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN RISIKO TRAGEN UNTERRICHT LEHRER