Antragsbefugnis des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 293 bis 295
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VwVfG geboten, der für einen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt unter anderem verlangt, dass dieser eine Unterschrift oder eine Namenswiedergabe enthält. Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten für das Personalvertretungsrecht weder unmittelbar noch entsprechend. Soweit die Personalvertretungsgesetze keine Regelungen über das Verfahren und die Folgen von Verfahrensmängeln enthalten, kann für das Mitbestimmungsverfahren lediglich auf die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze für das Handeln der öffentlichen Verwaltung zurückgegriffen werden, die dem Verwaltungsverfahrensgesetz…