OPS-Kode 8-923 beim Monitonng mit dem INVOS-System kodierbar
Geppert, C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 9 · S. 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem bereits die Sozialgerichte Augsburg, Würzburg und München entschieden hatten, dass das Monitoring mit dem INVOS-System mit dem OPS-Kode 8- 923 zu kodieren ist, bestätigt nunmehr auch das Bayerische LSG in seinem Urteil vom 12. 12. 2018, Az. L 4 KR 496/17, dass es sich beim INVOS-System um ein Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung handelt. Zunächst vmrde dargelegt, dass sich der Begriff „Monitoring“ von dem Begriff „Messung dadurch unterscheide, dass es sich um mehrfache Messungen zum Zweck der systematischen Überwachung (Erfassung, Protokollierung) zur optimierten Prozesssteuerung handele. Klini…