CareLit Fachartikel

Das Beitragsverbot für den Personalrat Ein bundespersonalvertretungsgesetzlicher Pflichtentatbestand

Steiner, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 9 · S. 325 bis 331

Dokument
191602
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Steiner, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
325 bis 331
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag nimmt den Komplex der Geschäftsführung des Personalrats in den Blick und legt den Fokus auf das personalvertretungsgesetzliche Verbot für den Personalrat, für seine Zwecke von den Beschäftigten Beiträge zu erheben und anzunehmen. Er stellt das Beitragserhebungsund -annahmeverbot für den Personalrat in den Kontext mit der Pflichtenstellung des Personalrats im Rahmen seiner innerdienstlichen Tätigkeit, die sich aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen ergibt. Hierzu wird exemplarisch die Beitragsklausel des §45 BPersVG einer Analyse unterzogen und einer struktur…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT BEITRÄGE MITBESTIMMUNG RECHT TÄTIGKEIT AINS ES BELEGSCHAFT GEWERKSCHAFTEN WAHRNEHMUNG SAMMLUNGEN NATUR VERHALTEN KORRESPONDENZ PERSONEN