CareLit Fachartikel
Kündigung aufgrund eines durch Lockspitzel fingierten Sachverhaltes
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 240 bis 242
Dokument
191825
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist seit dem 21.9.1996 als Altenpflegerin in der beklagten Einrichtung beschäftigt. Im Jahr 2001 fand ein Betriebsübergang auf die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Beklagte statt, in dessen Folge das Arbeitsverhältnis der Klägerin auf diese überging. Bei dieser und einer weiteren Beklagten handelt es sich um Schwestergesellschaften, die mit Pflegedienstleistungen befasst sind und durch dieselbe Geschäftsführerin vertreten werden.
Schlagworte
PERSONALRAT
UNTERNEHMEN
GESPRÄCH
KÜNDIGUNG
AUFGABENSTELLUNG
ENTSCHÄDIGUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
PERSONEN
GLAS
POLIZEI
RECHTSPRECHUNG
ROLLE
HÖHE
ES
VERHALTEN
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