CareLit Fachartikel

Kündigung aufgrund eines durch Lockspitzel fingierten Sachverhaltes

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 240 bis 242

Dokument
191825
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
240 bis 242
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist seit dem 21.9.1996 als Altenpflegerin in der beklagten Einrichtung beschäftigt. Im Jahr 2001 fand ein Betriebsübergang auf die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Beklagte statt, in dessen Folge das Arbeitsverhältnis der Klägerin auf diese überging. Bei dieser und einer weiteren Beklagten handelt es sich um Schwestergesellschaften, die mit Pflegedienstleistungen befasst sind und durch dieselbe Geschäftsführerin vertreten werden.

Schlagworte

PERSONALRAT UNTERNEHMEN GESPRÄCH KÜNDIGUNG AUFGABENSTELLUNG ENTSCHÄDIGUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PERSONEN GLAS POLIZEI RECHTSPRECHUNG ROLLE HÖHE ES VERHALTEN Rechtsdepesche