CareLit Fachartikel
Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 466 bis 475
Dokument
191991
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist nicht dringlichkeitsschädlich für den einstweiligen Verfügungsantrag gegen eine deutsche Konzerntochter, die im Vorgriff auf den Brexit den Vertrieb von der britischen Konzernmutter übertragen erhalten hat, dass gegen den zuvor von der britischen Konzernmutter betriebenen unionsmarkenverlctzenden Vertrieb nicht in einem Eilverfahren vorgegangen worden ist.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
DÄNEMARK
SCHWEDEN
THERAPIE
ES
DEUTSCHLAND
ASTHMA
FLUTICASON
EUROPA
LONDON
INHALATION
INDIEN
GENERIKA
NORWEGEN