CareLit Fachartikel

Verfahren der Benehmensherstellung im kommunalen Bereich

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 1 · S. 380 bis 385

Dokument
192201
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
380 bis 385
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Leiter der Dienststelle (hier: Bürgermeister) verletzt das Beteiligungsrecht des Personalrats im Stufenverfahren der Benehmensherstellung, wenn er im Falle des § 107f Abs. 4 NPersVG innerhalb der dort geregelten Zweiwochenfrist nach der Mitteilung der Dienststelle im Sinne des §107f Abs. 3 NPersVG eine Entscheidung des höheren Dienstvorgesetzten (hier: Verwaltungsausschuss) herbeiführt, obwohl der Personalrat dies noch nicht beantragt hat.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PERSONALRAT FREMDVERGABE RECHTSPRECHUNG RECHT PERSONALVERTRETUNG ZEIT SCHULEN SCHREIBEN STIFTUNGEN ES UNTERLAGEN BERATUNG PRIVATISIERUNG VERHALTEN RISIKO