CareLit Fachartikel
Verfahren der Benehmensherstellung im kommunalen Bereich
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 1 · S. 380 bis 385
Dokument
192201
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Leiter der Dienststelle (hier: Bürgermeister) verletzt das Beteiligungsrecht des Personalrats im Stufenverfahren der Benehmensherstellung, wenn er im Falle des § 107f Abs. 4 NPersVG innerhalb der dort geregelten Zweiwochenfrist nach der Mitteilung der Dienststelle im Sinne des §107f Abs. 3 NPersVG eine Entscheidung des höheren Dienstvorgesetzten (hier: Verwaltungsausschuss) herbeiführt, obwohl der Personalrat dies noch nicht beantragt hat.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PERSONALRAT
FREMDVERGABE
RECHTSPRECHUNG
RECHT
PERSONALVERTRETUNG
ZEIT
SCHULEN
SCHREIBEN
STIFTUNGEN
ES
UNTERLAGEN
BERATUNG
PRIVATISIERUNG
VERHALTEN
RISIKO