Postoperative Fixierung im Krankenhaus - Zwangsbehandlung mit Richtervorbehalt?
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 1 · S. 190 bis 193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Amtsgerichte, in deren Bezirk eine große Universitätsklinik mit mehreren Intensivstationen liegt, erhalten regelmäßig Anträge zur Bestellung vorläufiger Betreuer für einwilligungsunfähige Patienten, über deren weitere Behandlung entschieden werden muss. In diesem Zusammenhang wird von den anregenden Ärzten in vielen Fällen - vermehrt seit der stark beachteten Entscheidung des BVerfG zu Fünfund Sieben-Punkt-Fixierungen - angegeben, dass der Patient an den Armen oder Extremitäten fixiert werden müsse. Die Fixierung sei notwendig, weil sich der Patient sonst lebenswichtige Zugänge entferne, was zu einem schweren Ge…