CareLit Fachartikel

Wie viel Fernbehandlung ist möglich?

Sarangi, F.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 11 · S. 46 bis 47

Dokument
192813
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Sarangi, F.;
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Zweck des Verbotes war es, fundierte Diagnostik und Behandlung sicher zu stellen. Der Normgeber des Berufsrechts hätte die Intention, dass der behandelnde Arzt sich von dem Leiden des Patienten grundsätzlich ein eigenes Bild machen sollte. Jede Behandlung die durchgeführt wurde, ohne dass der behandelnde Arzt den Patienten im Zusammenhang mit der konkreten Behandlung wenigstens einer persönlichen untersucht hatte, wurde als potenziell gesundheitsgefährdend angesehen.

Schlagworte

THERAPIE TELEMEDIZIN BERATUNG PATIENT DIAGNOSTIK BERUFSBILD GESUNDHEITSVERSORGUNG DEUTSCHLAND LÖSUNGEN INTENTION PATIENTEN KOMMUNIKATIONSMEDIEN DOKUMENTATION RUNDFUNK LEISTUNG FAKULTÄT