CareLit Fachartikel
Wie viel Fernbehandlung ist möglich?
Sarangi, F.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 11 · S. 46 bis 47
Dokument
192813
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zweck des Verbotes war es, fundierte Diagnostik und Behandlung sicher zu stellen. Der Normgeber des Berufsrechts hätte die Intention, dass der behandelnde Arzt sich von dem Leiden des Patienten grundsätzlich ein eigenes Bild machen sollte. Jede Behandlung die durchgeführt wurde, ohne dass der behandelnde Arzt den Patienten im Zusammenhang mit der konkreten Behandlung wenigstens einer persönlichen untersucht hatte, wurde als potenziell gesundheitsgefährdend angesehen.
Schlagworte
THERAPIE
TELEMEDIZIN
BERATUNG
PATIENT
DIAGNOSTIK
BERUFSBILD
GESUNDHEITSVERSORGUNG
DEUTSCHLAND
LÖSUNGEN
INTENTION
PATIENTEN
KOMMUNIKATIONSMEDIEN
DOKUMENTATION
RUNDFUNK
LEISTUNG
FAKULTÄT