CareLit Fachartikel

Ausgewählte Rechtsprechung zu Gesundheit und Pflege

Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 180 bis 184

Dokument
192887
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
180 bis 184
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist Pflichtmifglied in der beklagten niedersächsischen Pflegekammer. Diese setzte mittels Verwaltungsakt einen Mitgliedsbeitrag den nach der Beitragsordnung möglichen Höchstbeitrag fest. Der Bescheid erhielt die Nebenbestimmung, wonach die Pflicht zur Leistung des festgesetzten Betrages entfalle, wenn das Mitglied innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Pflegekammer eine Selbsteinstufung einreiche. Diese Regelung wurde in dem angegriffenen Bescheid ausdrücklich als „auflösende Bedingung“ gekennzeichnet.

Schlagworte

PFLEGEKAMMER THERAPIE URTEIL GUTACHTEN ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT LEISTUNG HEILBERUFE DEUTSCHLAND BERLIN PRAXIS EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG UNSICHERHEIT WISSEN