CareLit Fachartikel
Gewährung von Abschlägen für Impfstoffe
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 597 bis 601
Dokument
192967
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung hat gegen ein pharmazeutisches Unternehmen gemäß §§ 1 S. 1 AMRabG, 130a Abs. 2 SGB V Anspruch auf Gewährung eines Abschlages für einen Impfstoff, wenn es einem Versicherten die diesem hierfür entstandenen Kosten aufgrund des Krankenversichcrungsvertrages erstattet hat und der Impfstoff sämtliche Voraussetzungen des § 20i Abs. 1 SGB V erfüllen kann. Eür die Entstehung des Abschlagsanspruchs nach § 1 S. 1 AMRabG reicht es nicht schon aus, dass es sich um einen Impfstoff für eine Schutzimpfung i.S.d. § 2 Nr. 9 IfSG handelt.
Schlagworte
IMPFSTOFFE
KRANKENVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
KOSTEN
INDIKATION
KOSTENERSTATTUNG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
PERSONEN
ES
RICHTLINIE
APOTHEKEN
KRANKHEIT
Pharma Recht
Frankfurt