CareLit Fachartikel

Gewährung von Abschlägen für Impfstoffe

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 597 bis 601

Dokument
192967
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
597 bis 601
Erschienen: 2019-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung hat gegen ein pharmazeutisches Unternehmen gemäß §§ 1 S. 1 AMRabG, 130a Abs. 2 SGB V Anspruch auf Gewährung eines Abschlages für einen Impfstoff, wenn es einem Versicherten die diesem hierfür entstandenen Kosten aufgrund des Krankenversichcrungsvertrages erstattet hat und der Impfstoff sämtliche Voraussetzungen des § 20i Abs. 1 SGB V erfüllen kann. Eür die Entstehung des Abschlagsanspruchs nach § 1 S. 1 AMRabG reicht es nicht schon aus, dass es sich um einen Impfstoff für eine Schutzimpfung i.S.d. § 2 Nr. 9 IfSG handelt.

Schlagworte

IMPFSTOFFE KRANKENVERSICHERUNG UNTERNEHMEN KOSTEN INDIKATION KOSTENERSTATTUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE PERSONEN ES RICHTLINIE APOTHEKEN KRANKHEIT Pharma Recht Frankfurt