Beweislast bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Bährle, R.J. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 12 · S. 32 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach §3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit für die Dauer der Krankheit, maximal jedoch für sechs Wochen. Bei Arbeitnehmern, die wegen derselben Grunderkrankung erneut arbeitsunfähig werden, ist der Entgeltfortzahlungsanspruch genauer zu prüfen. Dieser Anspruch entsteht vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§3 Absatz 3 EFZG). Nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nett…