CareLit Fachartikel
Zur Auslegung von §45 Satz 3 Nr. 3 Alternative 1 SGB XII
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 571 bis 573
Dokument
193476
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Sozialhilfeträger hat nach §45 Satz 3 Nr. 3 Alternative 1 SGB XII bei Personen, die den Eingangsund Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 SGB XII ohne weitere Ermittlungen anzunehmen. Er hat von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen, ohne eine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zu dieser Frage einzuholen. Der Deutsche Verein hat auf Anfrage eines Mitglieds, das Sozialhilfeträger ist, folgendes Gutachten erstellt.
Schlagworte
ALTER
ALTERNATIVE
URTEIL
WERKSTATT
ELTERN
BUNDESREGIERUNG
EINGANGSBEREICH
ENTSCHEIDUNG
GUTACHTEN
MENSCHEN
EINKOMMEN
PERSONEN
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
SOZIALARBEIT
ROLLE