CareLit Fachartikel

Aufklärungspflichten vor einer operativen Behandlung eines Hirntumors

N. N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 69 bis 77

Dokument
193590
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
N. N.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
69 bis 77
Erschienen: 2020-01-21 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Vor der operativen Behandlung eines Hirntumors muss der Patient für seine wirksame Einwilligung nicht auf die Strahlentherapie als Behandlungsalternative aufmerksam gemacht werden. Ob es sich bei der Strahlentherapie um eine vom Neurochirurgen zu erwähnende aufklärungsrelevante Behandlungsalternative handelt, ist mit Hilfe eines neurochirurgischen Sachverständigen und nicht durch ein strahlentherapeutisches Gutachten zu klären. Ist in einer vom Patienten Unterzeichneten Wahlleistungsvereinbarung keines der für die einzelnen Wahlleistungen vorgesehenen Felder angekreuzt, lässt sich auch bei einem Privatpatienten…

Schlagworte

STRAHLENTHERAPIE BIOPSIE EINWILLIGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG RISIKO DEUTSCHLAND PATIENTEN EUROPA INFEKTIONSKONTROLLE ES BEHANDLUNGSFEHLER KUNST REHABILITATION EIGNUNG ÄRZTE