Aufklärungspflichten vor einer operativen Behandlung eines Hirntumors
N. N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 69 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor der operativen Behandlung eines Hirntumors muss der Patient für seine wirksame Einwilligung nicht auf die Strahlentherapie als Behandlungsalternative aufmerksam gemacht werden. Ob es sich bei der Strahlentherapie um eine vom Neurochirurgen zu erwähnende aufklärungsrelevante Behandlungsalternative handelt, ist mit Hilfe eines neurochirurgischen Sachverständigen und nicht durch ein strahlentherapeutisches Gutachten zu klären. Ist in einer vom Patienten Unterzeichneten Wahlleistungsvereinbarung keines der für die einzelnen Wahlleistungen vorgesehenen Felder angekreuzt, lässt sich auch bei einem Privatpatienten…