CareLit Fachartikel

Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung

Sessler, T. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 2 · S. 32 bis 35

Dokument
194701
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Sessler, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2020-02-20 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Mit der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Neuregelung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wurde eine neue gesetzliche Grundlage für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung geschaffen. Die maßgeblichen Regelungen über den betrieblichen Gesundheitsschutz beinhalten nunmehr die §§ 9 bis 15 MuSchG. Dabei stellen diese Regelungen Konkretisierungen der Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dar. Geschützt werden soll dabei nicht lediglich die (werdende) Mutter, sondern auch das (ungeborene) Kind.

Schlagworte

FRAU ARBEITGEBER BEURTEILUNG ARBEITSPLATZ KIND MUTTERSCHUTZ GESUNDHEIT UNTERLAGEN DOKUMENTATION FRAUEN RISIKO WAHRSCHEINLICHKEIT ARBEITSMEDIZIN SCHWANGERSCHAFT PRAXIS SCHREIBEN