CareLit Fachartikel

Selbstbestimmte Elternschaft

Riesberg, u. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 32 bis 35

Dokument
194898
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Riesberg, u.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 45
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2020-03-03 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Artikel 23 regelt, dass diese Menschen selbst und frei darüber entscheiden dürfen, ob und wie viele Kinder sie bekommen möchten. Da die Vertragsstaaten sich verpflichtet haben, die dafür nötigen Hilfen bereitzustellen, haben diese (werdenden) Eltern auch einen Anspruch auf Unterstützung. Bettina Salis hat darüber mit Ulla Riesberg, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (BAG), gesprochen.

Schlagworte

KIND ELTERN FRAU BEHINDERUNG SCHWANGERSCHAFT EINRICHTUNG FAMILIE HEBAMME RECHT MENSCHEN DEUTSCHLAND LEBEN FRAUEN WOHNUNG SEXUALITÄT SPRACHE