CareLit Fachartikel
Selbstbestimmte Elternschaft
Riesberg, u. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 32 bis 35
Dokument
194898
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Artikel 23 regelt, dass diese Menschen selbst und frei darüber entscheiden dürfen, ob und wie viele Kinder sie bekommen möchten. Da die Vertragsstaaten sich verpflichtet haben, die dafür nötigen Hilfen bereitzustellen, haben diese (werdenden) Eltern auch einen Anspruch auf Unterstützung. Bettina Salis hat darüber mit Ulla Riesberg, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (BAG), gesprochen.
Schlagworte
KIND
ELTERN
FRAU
BEHINDERUNG
SCHWANGERSCHAFT
EINRICHTUNG
FAMILIE
HEBAMME
RECHT
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
LEBEN
FRAUEN
WOHNUNG
SEXUALITÄT
SPRACHE