CareLit Fachartikel

Regierung bringt Verbot von "Konversionstherapien" auf den Weg

N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. I bis IV

Dokument
195385
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 27
Seiten
I bis IV
Erschienen: 2020-03-20 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Dubiose Methoden zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen. Das Bundeskabinett hat am 18.12.2019 entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.…

Schlagworte

AUSBILDUNG PFLEGE WHO ARZNEIMITTEL PATIENT VERBOT ANTIBIOTIKA ENTWICKLUNG GESETZ MEDIZIN SPRACHE PATIENTEN REGIERUNG THERAPIE HOMOSEXUALITÄT KRANKENHÄUSER