Regierung bringt Verbot von "Konversionstherapien" auf den Weg
N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. I bis IV
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dubiose Methoden zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen. Das Bundeskabinett hat am 18.12.2019 entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.…