Leichenschau: Forensische Risiken beim Ausfüllen der Todesbescheinigung
Schelling Dr. jur.P.; Weis, Ass.jur.E. · Anästhesiologie & Intensivmedizin, Supplement, DIOmed Verlag GmbH · 2020 · Heft 3 · S. V41 bis V45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dr. iur. Philip Schelling, München Ass. iur. Evelyn Weis, Nürnberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Ulsenheimer - Friederich, München Die Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten. Das Ziel der Leichenschau wird bereits in der Königlich-Bayrischen Instruktion für die Leichenbeschauer aus dem Jahr 1839 pointiert beschrieben: „Zweck der Leichenschau ist es, die Beerdigung Scheintoter und die Verheimlichung gewaltsamer Todesarten und medizinischer Pfuschereien zu verhindern und kontagiöse und epidemische Krankheiten zu ermitteln". Dies gilt im Grundsatz nach wie vor.