Zweitmeinung bei elektiven Eingriffen
Pieper, Dr. rer. med. D. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 5 · S. 16 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zweitmeinung bei elektiven Eingriffen ist bereits seit Anfang der 1990er-Jahre aus den USA bekannt, ehe sie 20 Jahre später aus der Versorgung de facto verschwunden ist. In Deutschland bieten derzeit viele Krankenkassen ihre eigenen Programme zu einer Vielzahl an Indikationen oder Prozeduren an. Auf dem Markt gibt es auch einige kommerzielle Dienstleister, die häufig mit Krankenkassen Verträge schließen. Mit dem §27b SGB V hat der Gesetzgeber das Recht auf Zweitmeinung gesetzlich verankert. Versicherte mit einer Indikation für eine Hysterektomie, Tonsillektomie oder Tonsillotomie und neuerdings auch Schulterarth…