CareLit Fachartikel
Persönliche Haftung des Durchgangsarztes bei unterlassener Überprüfung einer Diagnose
Ziegler, Dr. O. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2020 · Heft 5 · S. 78 bis 80
Dokument
196959
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GG Art. 34 S. 1 BGB §§ 280 Abs. 1, 630a, 630h Abs. 5, 839 1. Die unmittelbar nach einem Arbeitsunfall von einem Durchgangsarzt vorgenommene Befunderhebung und eine sich daran anschließende Diagnosestellung eines Durchgangsarztes sind öffentlich-rechtlicher Natur. Fehler in diesem Behandlungsabschnitt führen zur Passivlegitimation des Unfallversicherungsträgers.
Schlagworte
FRAKTUR
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
RECHT
FACHARZT
IMPLANTATION
VERANTWORTLICHKEIT
ALTER
ARBEIT
BECKEN
KNIE
HÜFTE
PATIENTEN
HÄRTE
LEISTUNG