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Der Arbeitsvorgang – ein „Geist aus der Flasche“?* 1. Fragestellung 2. Eckpunkte der Rechtsprechungsentwicklung seit 1975 3. Fortsetzung der „einheitlich zu bewertenden Gesamttäti…

Fieberg, C. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2020 · Heft 8 · S. 8 bis 17

Dokument
204810
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Fieberg, C.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 30
Seiten
8 bis 17
Erschienen: 2020-08-25 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des BAG vom 28.2.2018 zur Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin beim Bundesverwaltungsgericht hat bei den Instanzgerichten, die als Arbeitgeber zum öffentlichen Dienst der Länder gehören, lebhafte Aufmerksamkeit erweckt. Sie sind nunmehr flächendeckend „im eigenen Hause“ von Höhergruppierungsbegehren betroffen. Insbesondere einige Kammern des LAG Berlin-Brandenburg sahen sich bereits zu kritischer Analyse veranlasst. Dem Verf. seien dazu einige Anmerkungen aus seiner persönlichen, von Eindrücken aus der Zeit der Mitarbeit am „guten alten BAT“ mitgeprägten Sicht gestattet.

Schlagworte

BAT EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BERATUNG BETREUUNG TENDENZ VEREINBARUNG AUFMERKSAMKEIT ZEIT ES LOGIK ROLLE KRISENINTERVENTION PRAXIS