CareLit Fachartikel
R wie Risikostrukturausgleich
Prof. Dr. Nils Breuer · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 1 · S. 12
Dokument
205962
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde zum 1. Januar 1994 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Für die Krankenkassen sollen mit dem RSA möglichst unverzerrte Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Anreize für eine unerwünschte Risikoselektion beseitigt werden. Hierzu simuliert der RSA risikoäquivalente Beiträge. Zeitgleich mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde der bis dahin vorwiegend soziodemografisch ausgestaltete RSA zu Beginn 2009 zu einem direkt morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) umgestaltet.
Schlagworte
GESUNDHEITSFONDS
BERICHT
GESETZ
KRANKENVERSICHERUNG
RENTE
VERGLEICH
WEITERENTWICKLUNG
ZIEL
PALLIATIVMEDIZIN
GESCHLECHT
MORBIDITÄT
KRANKHEIT
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach