CareLit Fachartikel

R wie Risikostrukturausgleich

Prof. Dr. Nils Breuer · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 1 · S. 12

Dokument
205962
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Prof. Dr. Nils Breuer
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 89
Seiten
12
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde zum 1. Januar 1994 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Für die Krankenkassen sollen mit dem RSA möglichst unverzerrte Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Anreize für eine unerwünschte Risikoselektion beseitigt werden. Hierzu simuliert der RSA risikoäquivalente Beiträge. Zeitgleich mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde der bis dahin vorwiegend soziodemografisch ausgestaltete RSA zu Beginn 2009 zu einem direkt morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) umgestaltet.

Schlagworte

GESUNDHEITSFONDS BERICHT GESETZ KRANKENVERSICHERUNG RENTE VERGLEICH WEITERENTWICKLUNG ZIEL PALLIATIVMEDIZIN GESCHLECHT MORBIDITÄT KRANKHEIT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach