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Das IPReG - kein Gesetz im Sinne der Betroffenen

N.N. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2020 · Heft 11-12 · S. 58 bis 59

Dokument
206284
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11-12 / 2020
Jahrgang 45
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2020-11-02 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Am Anfang stand eine Razzia: 130 Polizisten sowie Staatsanwälte durchsuchten Mitte Mai vergangenen Jahres Wohnungen und Büros an 19 Orten in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Sie waren einem „großangelegten Abrechnungsbetrug“ auf der Spur. Arbeitskräfte aus osteuropäischen Staaten sollen dabei trotz fehlender Qualifikation bei ambulanten Beatmungspatientinnen als Intensivpflegekräfte abgerechnet worden sein. Geschätzter Schaden bei den Krankenkassen: 1, 5 Millionen Euro. Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Partner der Anwaltskanzlei…

Schlagworte

GESETZ KRANKENKASSE LEISTUNG RECHT RICHTLINIE ZEIT BRANDENBURG EINWILLIGUNG GESUNDHEIT MENSCHEN PRAXIS VERTRÄGE KRANKENPFLEGE ÄRZTINNEN PATIENTEN Dr. med. Mabuse