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Pkw im Betriebsvermögen: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?

Schippel-K?hn, N. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 11 · S. 32 bis 34

Dokument
206426
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Schippel-K?hn, N.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
32 bis 34
Erschienen: 2020-11-04 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Mit einem betrieblichen PKW kann man Steuern sparen. Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Immerhin können die Anschaffung des Fahrzeugs ebenso wie alle laufenden Aufwendungen, zum Beispiel Kraftstoff, Parkgebühren, Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer gewinnmindernd als Betriebsausgabe angesetzt werden. Während Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, zwingend dem Unternehmen zugeordnet werden müssen, besteht bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens zehn Prozent bis höchstens 50 Prozent ein Zuordnungswahlrecht. Nur wenn die Zehn-Prozent-Grenze dauerhaft erreicht und übersch…

Schlagworte

Gesundheit Pflege STEUERN PRAXIS WOHNUNG HÖHE PATIENTEN ERGOTHERAPEUTEN ZEIT GESUNDHEITSWESEN Ergotherapie & Rehabilitation Idstein