Pkw im Betriebsvermögen: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
Schippel-K?hn, N. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 11 · S. 32 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einem betrieblichen PKW kann man Steuern sparen. Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Immerhin können die Anschaffung des Fahrzeugs ebenso wie alle laufenden Aufwendungen, zum Beispiel Kraftstoff, Parkgebühren, Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer gewinnmindernd als Betriebsausgabe angesetzt werden. Während Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, zwingend dem Unternehmen zugeordnet werden müssen, besteht bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens zehn Prozent bis höchstens 50 Prozent ein Zuordnungswahlrecht. Nur wenn die Zehn-Prozent-Grenze dauerhaft erreicht und übersch…