DiGA-Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
Penn, D. · Medizintechnik, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 7 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
>> Für eilige Leser Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Risikoklassen I und IIa von Ärzten und Therapeuten verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, sofern sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuvor in das „Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ (DiGA-Verzeichnis) aufgenommen und geprüft wurden. Dazu zählt auch der Nachweis positiver Versorgungseffekte, der über eine sogenannte DiGA-Studie zu erbringen ist. Dieser Artikel befasst sich mit den Fr…