CareLit Fachartikel

Ein Sturz und seine Folgen – doppelter Vorsatz bei Arbeitsunfällen

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 1 · S. 40 bis 41

Dokument
208802
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2021-01-15 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, ob ein Arbeitgeber nach Arbeitsunfällen seiner Beschäftigten haften muss, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Die Haftung für Personenschaden setzt dabei nach der Rechtsprechung einen „doppelten Vorsatz“ voraus, der sowohl die Verletzungshandlung als auch den Verletzungserfolg umfassen muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zuletzt über die Ansprüche einer Pflegerin, die sich bei einem Sturz verletzt hatte (BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19).

Schlagworte

STURZ ENTSCHEIDUNG UNFALL ARBEITGEBER GERICHT RECHTSPRECHUNG SOZIALGESETZBUCH URTEIL RECHTSANWÄLTE ES FUSS HÖHE REGEN VERHALTEN ARBEITSUNFÄLLE Sicherheitsingenieur