CareLit Fachartikel
Ein Sturz und seine Folgen – doppelter Vorsatz bei Arbeitsunfällen
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 1 · S. 40 bis 41
Dokument
208802
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob ein Arbeitgeber nach Arbeitsunfällen seiner Beschäftigten haften muss, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Die Haftung für Personenschaden setzt dabei nach der Rechtsprechung einen „doppelten Vorsatz“ voraus, der sowohl die Verletzungshandlung als auch den Verletzungserfolg umfassen muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zuletzt über die Ansprüche einer Pflegerin, die sich bei einem Sturz verletzt hatte (BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19).
Schlagworte
STURZ
ENTSCHEIDUNG
UNFALL
ARBEITGEBER
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALGESETZBUCH
URTEIL
RECHTSANWÄLTE
ES
FUSS
HÖHE
REGEN
VERHALTEN
ARBEITSUNFÄLLE
Sicherheitsingenieur