CareLit Fachartikel
Kein Schadensersatz bei Kurzabbruch
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2021 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
209031
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beendet eine Patientin früher als vereinbart eine von der Krankenkasse bewilligte Mutter-Kind-Kur, muss sie der Kurklinik keinen Schadensersatz zahlen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEIT
KRANKENKASSE
RECHT
SCHADENSERSATZ
ALTENPFLEGE
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
BEURTEILUNG
ELTERN
HÖHE
MUT
THERAPIE
VERTRAUEN
MÜTTER
VÄTER