CareLit Fachartikel
HILFSMITTEL Kasse muss GPS-Uhr zahlen
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2021 · Heft 2 · S. 34 bis 35
Dokument
209550
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen Versicherten mit einer geistigen Behinderung und mit Weglauftendenz eine GPS-Notfalluhr erstatten. Dies gilt zumindest dann, wenn der behinderte Mensch dadurch mehr Freiraum und Mobilität in seinem nahen Umfeld erhält. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Von Anja Mertens
Schlagworte
BEHINDERUNG
LEBEN
REHABILITATION
ANERKENNUNG
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
KRANKENBEHANDLUNG
ARM
MENSCHEN
WOHNUNG
LUFT
MEDIZIN
GESUNDHEITSVERSORGUNG