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HILFSMITTEL Kasse muss GPS-Uhr zahlen

Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2021 · Heft 2 · S. 34 bis 35

Dokument
209550
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 14
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2021-02-25 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen Versicherten mit einer geistigen Behinderung und mit Weglauftendenz eine GPS-Notfalluhr erstatten. Dies gilt zumindest dann, wenn der behinderte Mensch dadurch mehr Freiraum und Mobilität in seinem nahen Umfeld erhält. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Von Anja Mertens

Schlagworte

BEHINDERUNG LEBEN REHABILITATION ANERKENNUNG ARZNEIMITTEL AUFNAHME BETREUUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT KRANKENBEHANDLUNG ARM MENSCHEN WOHNUNG LUFT MEDIZIN GESUNDHEITSVERSORGUNG