Schwangerenvorsorge durch Hebammen bei Risikoschwangerschaften
N.N. · Die Hebamme · 2007 · Heft 1 · S. 64 bis 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
FrageDie Gynäkologen meiner Region behaupten, eine Schwangere habe eine Risikoschwangerschaft, sobald auch nur ein einziges Kästchen im Anamnesekatalog A angekreuzt sei. In allen diesen Fällen müsse die Frau an einen Arzt verwiesen werden und eine Schwangerenvorsorge allein bei einer Hebamme sei nicht möglich.Wir Hebammen sind dagegen der Meinung, dass einer schwangeren Frau auch in diesem Fall erst dann zu einer ärztlichen Schwangerenvorsorge geraten werden muss, wenn sich die Schwangerschaft nicht normal entwickelt bzw. wenn eine Pathologie besteht, die für den weiteren Schwangerschaftsverlauf relevant ist. -…