CareLit Fachartikel
Asylrechtliche Begutachtung nach genitalem Trauma
Jäger, H. · Impu!se, Hannover · 2021 · Heft 11 · S. 17
Dokument
219243
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Migrantinnen haben sexuelle Gewalt erlitten: Missbrauch, psychische Traumatisierung, Vergewaltigung, Genitalverletzungen. Manchen Frauen oder Mädchen drohen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland weitere Gewalt, Folter oder inhumane, entwürdigende Menschenrechtsverletzungen, wie unter anderem Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM). Jede Frau, die FGM erlitten hat oder davon bedroht ist, sollte in Deutschland ein Anrecht auf Asyl haben. Denn 2013 wurde die EU-Rechtsverordnung, das Common European Asylum System (CEAS), entsprechend erweitert.
Schlagworte
NIEDERSACHSEN
AMBULANZ
BERATUNG
BERLIN
EINRICHTUNG
ERLEBEN
FACHARZT
GESUNDHEIT
GEWALT
FRAUEN
FOLTER
DEUTSCHLAND
PRAXIS
WISSEN
ES
ZIELE