CareLit Fachartikel

Asylrechtliche Begutachtung nach genitalem Trauma

Jäger, H. · Impu!se, Hannover · 2021 · Heft 11 · S. 17

Dokument
219243
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Impu!se, Hannover
Autor:innen
Jäger, H.
Ausgabe
Heft 11 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
17
Erschienen: 2021-04-08 00:00:00
ISSN
1438-6666
DOI

Zusammenfassung

Viele Migrantinnen haben sexuelle Gewalt erlitten: Missbrauch, psychische Traumatisierung, Vergewaltigung, Genitalverletzungen. Manchen Frauen oder Mädchen drohen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland weitere Gewalt, Folter oder inhumane, entwürdigende Menschenrechtsverletzungen, wie unter anderem Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM). Jede Frau, die FGM erlitten hat oder davon bedroht ist, sollte in Deutschland ein Anrecht auf Asyl haben. Denn 2013 wurde die EU-Rechtsverordnung, das Common European Asylum System (CEAS), entsprechend erweitert.

Schlagworte

NIEDERSACHSEN AMBULANZ BERATUNG BERLIN EINRICHTUNG ERLEBEN FACHARZT GESUNDHEIT GEWALT FRAUEN FOLTER DEUTSCHLAND PRAXIS WISSEN ES ZIELE