CareLit Fachartikel

Rathausarbeit nur mit Maske und nicht im Homeoffice

Prof.Dr. Wilrich, T. · ErgoMed · 2021 · Heft 2 · S. 18 bis 21

Dokument
219746
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 2
Seiten
18 bis 21
Erschienen: 2021-04-19 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Ein Verwaltungsmitarbeiter legt drei Atteste (auch vom Betriebsarzt) vor, die ihn aus Gesundheitsgründen von der Maskenpflicht befreien. Die Arbeitgeberin will aber, dass er mit Mundund Nasenschutz ins Rathaus kommt: die Atteste enthielten keine nachvollziehbaren Angaben und es bestehe kein Anspruch auf Homeoffice. Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt diese Entscheidung.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URTEIL GERICHT RECHT BETRIEB MITARBEITER BELASTUNG COVID-19 BERLIN SCHULD MUND NASE ZIELE TRAGEN GESUNDHEIT