CareLit Fachartikel

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Teilzeitbeschäftigten

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 5 · S. 56 bis 57

Dokument
220065
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 2
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2021-04-29 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

Kürzung der betrieblichen Altersversorgung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 23. März 2021 (AZ 3 AZR 24/20) entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte keine gleich hohe betriebliche Altersversorgung (bAV) fordern können, wie Vollzeitbeschäftigte. Das BAG hatte schon in einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 (AZ 3 AZR 266/11) festgehalten, dass der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Teilzeitund Befristungsgesetz geregelte Pro-Rata-Temporis-Grundsatz bedeutet, dass ein Beschäftigter, der in Teilzeit tätig ist, nicht die gleiche Vergütung verlangen kann wie Beschäftigte in Vollzeit.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ALTERSVERSORGUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITSZEIT ANFORDERUNG ANPASSUNG ARBEITNEHMER AUFNAHME ARBEIT GEWERKSCHAFTEN MTA-Dialog