Das Sterbehilfeverfügungsgesetz: ein respektabler Kompromiss und offene Fragen
Univ. -Prof.DDr. h.c.Körtner, U. · Pflege Professionell · 2021 · Heft 25 · S. 93 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein eigenes Sterbehilfegesetz, das durch neue Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Suchtmittelgesetz flankiert wird, soll Suizidhilfe in engen Grenzen sowie unter strengen Auflagen erlauben. Der Entwurf ist ein respektabler Kompromiss. Er trägt einerseits dem Selbstbestimmungsrecht von Sterbewilligen und andererseits dem Anliegen Rechnung, vor Missbrauch zu schützen und die Grenzen zur Tötung auf Verlangen zu wahren. Erfreulicherweise stellt er sicher, dass die Mitwirkung am Suizid auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe ist und kein Geschäftsmodell werden soll.