CareLit Fachartikel

Das neue Ehegattenvertretungsrecht

Dr. Kraemer, J. · BtPrax · 2021 · Heft 6 · S. 208 bis 211

Dokument
229415
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Kraemer, J.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
208 bis 211
Erschienen: 2022-01-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Allgemein wird angenommen, dass Eheoder Lebenspartner in gesundheitlichen Krisensituationen – wie etwa nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt – automatisch vertretungsbefugt sind und über den Umfang der medizinischen Versorgung ihrer Ehepartner entscheiden dürfen. Allerdings ist dies ein Irrglaube! Das deutsche Recht kennt bisher bloß eine Vertretungsbefugnis von Ehegatten für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Ohne Vorsorgevollmacht stehen Eheoder Lebenspartner daher kaum besser da als unbeteiligte Dritte. Lediglich bei der Bestellung eines rechtlichen Betreuers besitzen sie einen gewissen V…

Schlagworte

EINWILLIGUNG RECHT BUNDESREGIERUNG BETREUUNG EINSICHTSRECHT ENTSCHEIDUNG GERICHT KOSTEN PATIENT ELTERN PATIENTEN VERTRÄGE REHABILITATION ZEIT VERSICHERUNGSLEISTUNGEN ÄRZTE