CareLit Fachartikel

Beeinträchtigung nach Gripeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall.

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
229817
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2022-01-18 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies stellte jüngst das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klar (Urteil vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20).

Schlagworte

IMPFUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT ARBEITGEBER GERICHT RHEINLAND-PFALZ ARBEITSVERTRAG MITARBEITER RECHTSPRECHUNG UNFALL RECHTSANWÄLTE INFLUENZA SCHREIBEN VERSICHERUNGSSCHUTZ ARBEITSVERHÄLTNIS RISIKO KRANKENHAUSSTATIONEN