CareLit Fachartikel
Beeinträchtigung nach Gripeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall.
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
229817
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies stellte jüngst das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klar (Urteil vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20).
Schlagworte
IMPFUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
ARBEITGEBER
GERICHT
RHEINLAND-PFALZ
ARBEITSVERTRAG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
UNFALL
RECHTSANWÄLTE
INFLUENZA
SCHREIBEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
RISIKO
KRANKENHAUSSTATIONEN