CareLit Fachartikel

Unfallversicherungsschutz einer Krankenschwester auf dem Nachhauseweg

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 331 bis 333

Dokument
229922
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
331 bis 333
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Eine Arbeitnehmerin, die auf dem Nachhauseweg einen Verkehrsunfall erleidet, steht bei einem sich anschließenden zweiten Unfall nach einer 45-minütigen Wartepause und einem Gespräch mit der Polizei an der Unfallstelle mangels sachlichen Zusammenhangs zur versicherten Tätigkeit nicht mehr gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ZEIT KRANKENHAUS KRANKENSCHWESTER LEISTUNG UNFALL VERSICHERUNGSSCHUTZ WIRKUNG ANERKENNUNG POLIZEI ARBEITSUNFÄLLE SPRUNGGELENK SCHREIBEN PRIVATSPHÄRE ES HÖHE