Wenn Eltern oder andere Sorgeberechtigte im Pflegefall des Kindes Fehler bei der Geltendmachung von Sozialleistungen machen.
Prof. Dr. Heinz, D. · PflegeRecht · 2021 · Heft 9 · S. 558 bis 564
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gehört zu den Pflichten Sorgeberechtigter, zumeist leiblicher Eltern, ggf. auch der Pflegeeltern, im Pflegefall eines pflegebedürftigen Kindes auch Sozialleistungen geltend zu machen und dabei entsprechende Angaben, die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung notwendig sind, zu machen. Die eigentliche Komplikation ergibt sich dann, wenn Behörden, so beispielsweise die Pflegeversicherung oder das Sozialamt, Gelder zurückfordern, die aufgrund fahrlässig oder vorsätzlich gemachter falscher Angaben der Sorgerechtsinhaber ausbezahlt worden sind. Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtslage wieder, die in dies…