CareLit Fachartikel

Tragen eines Kopftuchs kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 638 bis 657

Dokument
230050
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
638 bis 657
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.

Schlagworte

KIRCHE EINRICHTUNG MITARBEITER ARBEITSZEIT KRANKENSCHWESTER RECHT RELIGION RICHTLINIE ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG TRAGEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN DEUTSCHLAND VERHALTEN ES