CareLit Fachartikel
Tragen eines Kopftuchs kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 638 bis 657
Dokument
230050
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.
Schlagworte
KIRCHE
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
KRANKENSCHWESTER
RECHT
RELIGION
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
DEUTSCHLAND
VERHALTEN
ES