CareLit Fachartikel
Indirekte Sterbehilfe durch die Gabe einer Überdosis Morphin an einen moribunden Pflegeheimbewohner.
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 1 · S. 28 bis 32
Dokument
230484
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe b BtMG) steht dem nicht zwingend entgegen.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
MORPHIN
PATIENT
TOD
ENTSCHEIDUNG
INFEKTION
STERBEN
AUFNAHME
COVID-19
RECHTSPRECHUNG
STRAFRECHT
ÜBERDOSIS
KRANKHEIT
ANGST
GESUNDHEITSZUSTAND
PATIENTEN