CareLit Fachartikel

Indirekte Sterbehilfe durch die Gabe einer Überdosis Morphin an einen moribunden Pflegeheimbewohner.

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 1 · S. 28 bis 32

Dokument
230484
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
28 bis 32
Erschienen: 2022-02-07 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe b BtMG) steht dem nicht zwingend entgegen.

Schlagworte

EINWILLIGUNG MORPHIN PATIENT TOD ENTSCHEIDUNG INFEKTION STERBEN AUFNAHME COVID-19 RECHTSPRECHUNG STRAFRECHT ÜBERDOSIS KRANKHEIT ANGST GESUNDHEITSZUSTAND PATIENTEN