CareLit Fachartikel

Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung Fall 265

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 6 · S. 351 bis 352

Dokument
235344
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
351 bis 352
Erschienen: 2022-07-11 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall lehnt die Betreuerin es ab, für den Betroffenen in eine Impfung gegen Covid-19 einzuwilligen. Schriftlich hatte die Betreuerin mitgeteilt, dass die Impfstoffe nur eine Notfallzulassung hätten und ein »unüberschaubares Risiko in Bezug auf Nebenwirkungen und Spätfolgen« hätten. Sie hat angekündigt, im Rahmen der persönlichen Anhörung zum Ausdruck bringen zu wollen, dass sie eine Einwilligung in die Impfung auch dann nicht verantworten will, wenn das Betreuungsgericht in einem Verfahren gemäß § 1904 BGB die Nichteinwilligung nicht genehmigen würde.

Schlagworte

IMPFUNG COVID-19 BETREUUNG EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG IMPFSTOFFE NEBENWIRKUNGEN RISIKO BERICHT EIGNUNG ES SICHERHEIT LEBEN ZEIT PERSONEN PflegeRecht