CareLit Fachartikel
Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung Fall 265
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 6 · S. 351 bis 352
Dokument
235344
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall lehnt die Betreuerin es ab, für den Betroffenen in eine Impfung gegen Covid-19 einzuwilligen. Schriftlich hatte die Betreuerin mitgeteilt, dass die Impfstoffe nur eine Notfallzulassung hätten und ein »unüberschaubares Risiko in Bezug auf Nebenwirkungen und Spätfolgen« hätten. Sie hat angekündigt, im Rahmen der persönlichen Anhörung zum Ausdruck bringen zu wollen, dass sie eine Einwilligung in die Impfung auch dann nicht verantworten will, wenn das Betreuungsgericht in einem Verfahren gemäß § 1904 BGB die Nichteinwilligung nicht genehmigen würde.
Schlagworte
IMPFUNG
COVID-19
BETREUUNG
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
IMPFSTOFFE
NEBENWIRKUNGEN
RISIKO
BERICHT
EIGNUNG
ES
SICHERHEIT
LEBEN
ZEIT
PERSONEN
PflegeRecht