CareLit Fachartikel
Verabreichung von Medikamenten durch verdeckte Maßnahmen (sogenanntes „Mörsern")
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 1 · S. 24 bis 27
Dokument
236038
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verabreichung von Medikamenten durch eine verdeckte Medikation, die äußerlich nicht als medizinische Behandlung wahrnehmbar ist, etwa durch die heimliche Beimischung zerkleinerter Präparate in Speisen und Getränken ist bislang gesetzlich nicht im Sinne von § 1906a Absatz 1 BGB als Zwangsmaßnahme erfasst und bedarf der fachgerechten Klärung.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
PFLEGEHEIM
ARBEITSGRUPPE
BAT
BETREUUNG
BLUTDRUCK
DEMENZ
RECHTSPRECHUNG
HAUSKRANKENPFLEGE
ZULASSUNG
PATIENTEN
NEUROLOGIE
ZWANG
NAHRUNGSMITTEL