CareLit Fachartikel
Demenz - wer darf Entscheidungen treffen?
N.N. · Angehörige pflegen · 2022 · Heft 3 · S. 24 bis 25
Dokument
236133
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Angehörige sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, das betroffene Familienmitglied rechtlich zu vertreten. Lediglich ein minderjähriges Kind können die sorgeberechtigten Eltern ohne Weiteres in allen Angelegenheiten vertreten. Für einen Volljährigen dürfen die Angehörigen nur in zwei Fällen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen: aufgrund einer Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuungsperson sind.
Schlagworte
DEMENZ
BETREUUNG
VOLLMACHT
GERICHT
GUTACHTEN
BERATUNG
BETRIEB
ELTERN
HILFE
KIND
MENSCHEN
NAMEN
VERTRÄGE
PERSONEN
DEUTSCHLAND
GESUNDHEIT