CareLit Fachartikel

Demenz - wer darf Entscheidungen treffen?

N.N. · Angehörige pflegen · 2022 · Heft 3 · S. 24 bis 25

Dokument
236133
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Angehörige pflegen
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2022-08-08 00:00:00
ISSN
2192-5488
DOI

Zusammenfassung

Angehörige sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, das betroffene Familienmitglied rechtlich zu vertreten. Lediglich ein minderjähriges Kind können die sorgeberechtigten Eltern ohne Weiteres in allen Angelegenheiten vertreten. Für einen Volljährigen dürfen die Angehörigen nur in zwei Fällen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen: aufgrund einer Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuungsperson sind.

Schlagworte

DEMENZ BETREUUNG VOLLMACHT GERICHT GUTACHTEN BERATUNG BETRIEB ELTERN HILFE KIND MENSCHEN NAMEN VERTRÄGE PERSONEN DEUTSCHLAND GESUNDHEIT