CareLit Fachartikel
Zum haftungsrechtlichen Vorwurf einer fehlerhaften Dekubitusprophylaxe und -behandlung.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 8 · S. 434 bis 439
Dokument
236412
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthalts einen Dekubitus zu erleiden, zählt regelmäßig nicht zum sog. voll beherrschbaren Bereich. Es bleibt daher bei der Beweislast der Patientenseite. 2. Beweiserleichterungen wegen eines Dokumentationsmangels können aber nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn die Dokumentation Indizien für ein nachlässiges Verhalten bei der Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren enthält (hier: verneint).
Schlagworte
DEKUBITUSPROPHYLAXE
DOKUMENTATION
DEKUBITUS
PFLEGEFEHLER
ENTSCHEIDUNG
RISIKO
LAGERUNG
PFLEGE
PROPHYLAXE
RECHTSPRECHUNG
ES
VERHALTEN
HÖHE
GESÄSS
RÜCKEN
BEHANDLUNGSFEHLER