CareLit Fachartikel

Zum haftungsrechtlichen Vorwurf einer fehlerhaften Dekubitusprophylaxe und -behandlung.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 8 · S. 434 bis 439

Dokument
236412
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
434 bis 439
Erschienen: 2022-08-22 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthalts einen Dekubitus zu erleiden, zählt regelmäßig nicht zum sog. voll beherrschbaren Bereich. Es bleibt daher bei der Beweislast der Patientenseite. 2. Beweiserleichterungen wegen eines Dokumentationsmangels können aber nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn die Dokumentation Indizien für ein nachlässiges Verhalten bei der Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren enthält (hier: verneint).

Schlagworte

DEKUBITUSPROPHYLAXE DOKUMENTATION DEKUBITUS PFLEGEFEHLER ENTSCHEIDUNG RISIKO LAGERUNG PFLEGE PROPHYLAXE RECHTSPRECHUNG ES VERHALTEN HÖHE GESÄSS RÜCKEN BEHANDLUNGSFEHLER