Long COVID - was kann ich tun?
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 11 · S. 46 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nach einer überstandenen COVID-19-Infektion können körperliche und psychische Beeinträchtigungen fortbestehen, sogenanntes Long-COVIDoder auch Post-COVID-Syndrom. Sofern die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit oder durch die Arbeit verursacht wurde, ist es empfehlenswert, diese beim zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeitsoder Wegeunfall beziehungsweise Berufskrankheit anzuzeigen. Dies liegt darin begründet, dass die Leistungen besser sind als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Regel nur für 72 Wochen Krankengeld, nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums, b…