CareLit Fachartikel
Kein Arbeitsunfall. Tätlicher Angriff aus Eifersucht.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 11 · S. 40 bis 41
Dokument
238535
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz lassen sich nicht immer vermeiden. Im besten Fall bleibt es bei einer hitzigen Diskussion, im Extremfall kommt es sogar zu Handgreiflichkeiten. Bei einem tätlichen Angriff bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln. Zwingend ist dies aber nicht. Es kommt entscheidend auf die Hintergründe der Tat an. Erfolgt der Angriff aufgrund einer persönlichen Feindschaft, kommt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Anerkennung als Arbeitsunfall nicht in Betracht.
Schlagworte
ANERKENNUNG
UNFALL
ARBEITSPLATZ
ENTSCHEIDUNG
HAMBURG
SACHSEN-ANHALT
ARTHROSKOPIE
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BEURTEILUNG
EIFERSUCHT
ES
EHELEUTE
SCHÄDEL
ZULASSUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTZÜNDUNG