CareLit Fachartikel

Kein Arbeitsunfall. Tätlicher Angriff aus Eifersucht.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 11 · S. 40 bis 41

Dokument
238535
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2022-11-07 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz lassen sich nicht immer vermeiden. Im besten Fall bleibt es bei einer hitzigen Diskussion, im Extremfall kommt es sogar zu Handgreiflichkeiten. Bei einem tätlichen Angriff bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln. Zwingend ist dies aber nicht. Es kommt entscheidend auf die Hintergründe der Tat an. Erfolgt der Angriff aufgrund einer persönlichen Feindschaft, kommt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Anerkennung als Arbeitsunfall nicht in Betracht.

Schlagworte

ANERKENNUNG UNFALL ARBEITSPLATZ ENTSCHEIDUNG HAMBURG SACHSEN-ANHALT ARTHROSKOPIE BERUFSGENOSSENSCHAFT BEURTEILUNG EIFERSUCHT ES EHELEUTE SCHÄDEL ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG ENTZÜNDUNG